Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Tacherting | Online: https://www.tacherting.de/
Sie sind hier: Gemeinde Tacherting > Rathaus & Service > Verwaltung > Aufgaben
Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
Nach dem Tode einer Gewerbetreibenden/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung
in der Regel nur durch befähigten Stellvertreterinnen/Stellvertreter betrieben werden (weitere Informationen siehe unter "Verwandte Themen").
Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der Gewerbetreibenden / des Gewerbetreibenden auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird.
Das Gewerbe des Verstorbenen darf nicht eingestellt oder untersagt worden sein; erforderliche Erlaubnisse müssen erteilt und gültig sein.
Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe muss der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung persönlich zuverlässig sein und dies mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Frau Illguth | 08621 8006-0 | 2 | |
Frau Mayer A. | 08621 8006-0 | 12 |
Weiterführende Links | |
Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung |